Der Krieg der Festivals geht weiter

Rock am Ring: Rechtsstreit um Festivalnamen hat begonnen

12.06.2014, von Stefan Berndt

Wird es langsam lächerlich? Der Eigentümer des Nürburgrings hat gegen Rock am Ring-Veranstalter MLK eine einstweilige Verfügung beantragt. Der Name "Rock am Ring" soll nicht so einfach die Rennstrecke verlassen dürfen.

Fast hätte man denken können, die Sache mit Rock am Ring sei gegessen. Das Konkurrenzfestival "Grüne Hölle" war angekündigt, die Verhandlungen mit der neuen Spielstätte liefen und die offizielle tränenreiche Abschiedsfeier vom Nürburgring war auch bereits gelaufen. Jetzt kommt es aber anders, denn die Nürburgring GmbH, Betreiber der gleichnamigen Rennstrecke, macht allem vielleicht einen Strich durch die Rechnung.

Sie hat eine einstweilige Verfügung beantragt und will erwirken, dass das neue Festival abseits des Nürburgrings ohne ihre Zustimmung nicht "Rock am Ring" heißen darf. Dass der Name des Festivals aber trotz Umzug gleich bleibt, wurde von Veranstalter Marek Lieberberg bereits angekündigt.

Imageschaden durch Marek Lieberberg

Die einstweilige Verfügung hat die Nürburgring GmbH beim Landgericht Koblenz beantragt. Der offizielle Grund dafür sei laut Erklärung, dass sich Lieberberg gegenüber der Marke "Rock am Ring" mit falschen Aussagen imageschädigend verhalten hätte.

Lieberberg hätte behauptet, die Markenrechte für "Rock am Ring" lägen nur bei ihm. Außerdem habe er gesagt, er allein habe 1985 die Vision vom Rock am Ring gehabt und umgesetzt. Die Marke sei auch nicht an den Nürburgring gebunden.

Diesen Aussagen widersprach die Nürburgring GmbH: Weder habe Lieberberg das Festival 1985 alleine veranstaltet, noch liegen die Markenrechte für Rock am Ring bei ihm bzw. der Marek Lieberberg Konzertagentur (MLK) allein. Eine Unterlassungserklärung soll Lieberberg nicht unterzeichnet haben, weswegen man jetzt die einstweilige Verfügung beantragt habe.

"Die Fakten sprechen für mich"

MLK hat bereits reagiert und selbst eine Schutzschrift beim Landgericht Koblenz eingereicht. Eine Schutzschrift kann eine einsweilige Verfügung des Gerichts bis zu einer mündlichen Verhandlung mit den beiden Parteien aufschieben. Diese mündliche Verhandlung vom Gericht wurde für den 23. Juni festgelegt.

In einer Presseerklärung gab Marek Lieberberg bekannt, dass er sich  "gegen die Vorwürfe mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wehren" werde. Lieberberg weiter: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die Fakten für mich sprechen."

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