Entschiedene Maßnahmen

Leitlinien von Bund und Ländern: Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

17.03.2020, von Daniel Nagel

Bund und Länder haben sich in der Coronakrise auf entschiedene Maßnahmen verständigt. In gemeinsamen Leitlinien beschlossen sie, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu schließen und Veranstaltungen weitgehend zu untersagen.

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Maßnahmen greifen tief in das öffentliche Leben ein und haben dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben sowie auf zahlreiche Freizeitaktivitäten. 

Für den Publikumsverkehr sollen folgende Einrichtungen geschlossen bleiben:

Ebenfalls verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

Weiterhin geöffnet

Geöffnet bleiben soll vornehmlich der Lebensmitteleinzelhandel sowie Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte.

Gleiches gilt für Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Bau- und Gartenbau-Betriebe, Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Ebenso soll der Zeitungsverkauf nicht beschränkt werden.

Die Leitlinien sind zeitlich nicht begrenzt. Es handelt sich um Leitlinien, weil im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland nur die Länder, aber nicht der Bund zu derartigen Verboten befugt sind.

Links zu den offiziellen Quellen

Die offizielle Mitteilung ist hier.

Die Vereinbarung von Bund und Ländern im Wortlaut findet sich hier.

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