Roger Waters (live in Mannheim 2018)

Roger Waters (live in Mannheim 2018) © Rudi Brand

Vor zwei Wochen kündigte Pink Floyd Gründungsmitglied Roger Waters an, gerichtlich gegen die Absage seines Auftritts in Frankfurt/Main vorzugehen. Jetzt reagierte der Musiker mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt wie eine Sprecherin bestätigte.

Am Mittwoch ging ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt ein, wie eine Sprecherin bestätigte. Roger Waters möchte mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, am 28. Mai in der Festhalle aufzutreten. Antragsgegner sind die Stadt Frankfurt und das Land Hessen, als Gesellschafter der Messe.

Das Gericht entscheidet frühestens am 17. April, so die Sprecherin des Verwaltungsgericht, zuerst haben Stadt und Land Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Spätestens Ende April soll eine Entscheidung getroffen werden, gegen die alle Parteien Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einreichen können.

Ein langes Vorspiel

Waters kündigte bereits an, mit Hilfe einer Kanzlei gegen die Absage seines Konzertes in Frankfurt vorzugehen. Zuvor wurde die Kündigung durch die Messe Frankfurt an den Veranstalter übermittelt. Damit folgte die Geschäftsleitung einer Aufforderung des Magistraten der Stadt. Grund sind Antisemitismusvorwürfe gegen den 79-jährigen.

Die Kündigung durch einen öffentlichen Träger gilt als juristisch schwer umsetzbar, denn in diesem Fall wiegt die Meinungsfreiheit besonders stark. In der fühlt sich Roger Waters durch das Vorgehen der Stadt beschränkt. Anisemitismusvorwürfe weist der Musiker zurück.

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