Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"

Qualifizierungsmaßnahme zur "Aufsicht führenden Person"

Montag, 30. September 2024, 10:00 Uhr bis Mittwoch, 2. Oktober 2024, 17:00 Uhr
Event-Akademie der EurAka Baden-Baden
Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden

In Kooperation mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Ursachen von Unfällen oder Sachschäden bei Veranstaltungen, Events und Produktionen sind vielschichtig. Die Zuordnung der haftenden Personen lassen sich oftmals nur gerichtlich klären. Nicht selten wird dabei ein Fehlverhalten des Veranstalters und der technischen Mitarbeiter festgestellt. Dies führt in der Regel zu empfindlichen Strafen. Unwissenheit über bestehende Sicherheitsregeln und fehlende Fachkunde spielen dabei eine zentrale Rolle. Bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung muss dabei oberstes Ziel sein, die Besucher, Beschäftigte und Mitwirkende nicht zu gefährden. Um die entsprechende Gefahren bei einer Veranstaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber einschlägige Vorschriften für die Kultur- und Veranstaltungsbranche erlassen, die zu beachten den Betreibern, Veranstaltern und technischen Verantwortlichen zukommt.


LEHRGANGSZIEL
Ziel des Lehrgang ist es, die organisatorischen und technischen Mitarbeiter in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu schulen, damit eine gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten ist. Durch die Qualifizierung der Beteiligten zu sogenannten „Aufsicht führenden Personen“ werden diese in die Lage versetzt, Bühnenproben und Aufführungen gesetzeskonform zu beurteilen und notwendige Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu veranlassen.
LEHRGANGSDAUER: 2 Tage
DETAILS: bit.ly/EAafp242

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